10
Sep
2010

2 Wochen fürs Zeitungslesen, langweilen usw

Jetzt sind schon zwei Wochen von der Maßnahme (Beschäftigungsinitative Schwaben 50+), die ich von der ARGE verordnet bekommen habe, verstrichen. Was ist innerhalb dieser Zeit gelehrt worden?

1. wie bereits erwähnt, die sechste Form eines tabellarischen Lebenslauf
....innerhalb drei Jahren.
2. wie lese ich am besten eine Zeitung - von vorn nach hinten oder umgekehrt?

Die Stellensuche, die ich dort übers Internet durchführen kann, gestaltet sich als schwierig, denn sogar auf Seiten des Arbeitsamt kann teilweise nicht zugegriffen werden, weil diese vom Anbieter der Maßnahme "BINS 50+" mit dem Hinweis gesperrt wurden, dass es dort "gefährliche PopUps" gäbe ....

Am Dienstag kommt der Kursleiter aus dem Urlaub ....
buecherdidi - 14. Sep, 16:11

Kurs ohne Leiter?

Das heißt ja, da findet etwas statt, und man muss an etwas teilnehmen, das es nicht gibt? Das muss man sich auf der zunge zergehen lassen und dann auch noch aufpassen, dass es einem nicht am Arsch vorbeiläuft? das ist ja unwürdig - und daher grundgesetzwidrig.
Zitat, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Entnommen der Fassung mit Stand vom 19. März 2009.
Veraltet? Wenn nicht, hat die "arge" dagegen verstoßen - sowohl gegen den ersten als auch den zweiten Satz. Frage: Ist das Grundgesetz einklagbar? Und wenn man das tut, wird man dafür bestraft? In der DDR konnte man damit rechnen, dass das ganz offen geschah. In der BRD kriegt man Leistungen gekürzt oder "Sondermaßnahmen" verordnet, wie Schulungen für Leute über 50, die ohne Dozent stattfinden.
Merkt euch, Leute: Lasst euch von denen nicht BRDigen!
Im Übrigen - siehe meinen Kommentar vom 31.8. d.J.


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