Als erstes nach meiner Kündigung
habe ich mich bei der "Bundesagentur für Arbeit" am 30.04.2013 "arbeitssuchend" gemeldet.
Ich habe aber den Hinweis bekommen, dass ich wieder dort melden soll, wenn ich vom Arzt/Ärztin wieder "arbeitsfähig" geschrieben werde.
Ich habe aber den Hinweis bekommen, dass ich wieder dort melden soll, wenn ich vom Arzt/Ärztin wieder "arbeitsfähig" geschrieben werde.
hwalter104 - 29. Apr, 22:58