Ende? - Noch nicht ganz
Hätte ich ja fast ganz vergessen:
Da meine erste Lohnzahlung vertraglich erst am "15. Bankarbeitstag im Folgemonat" erfolgt (in diesem Fall erst zum 22.11.2010) habe ich vorsorglich mit einem Schreiben an die BBZ vom 15.10.2010 bei der ARGE über die BBZ einen noch formlosen Antrag auf "Übergangshilfe zur Wiedereingliederung in den Ersten Arbeitsmarkt" gestellt, damit erstmal meine Miete und auch mein Lebensunterhalt gesichert ist und ich durch Fristversäumnis nichts verliere.
Da meine erste Lohnzahlung vertraglich erst am "15. Bankarbeitstag im Folgemonat" erfolgt (in diesem Fall erst zum 22.11.2010) habe ich vorsorglich mit einem Schreiben an die BBZ vom 15.10.2010 bei der ARGE über die BBZ einen noch formlosen Antrag auf "Übergangshilfe zur Wiedereingliederung in den Ersten Arbeitsmarkt" gestellt, damit erstmal meine Miete und auch mein Lebensunterhalt gesichert ist und ich durch Fristversäumnis nichts verliere.
hwalter104 - 16. Okt, 16:13