14
Aug
2013

Bewerbungskostenzuschuss

Antrag auf Bewerbungskostenzuschuss für 10 Bewerbungen gestellt.
Der Antrag heißt korrekt: "Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. schulischen Ausbildung"
Kann man dieses noch komplizierter ausdrücken, damit es wirklich niemand versteht?
Laut Aussage meines Co-Sachbearbeiters werden pro Bewerbung, trotz steigender Portokosten nicht mehr 5,00 EUR erstattet sondern nur noch 4,00 EUR. Restliche Kosten sollen also dann von dem geringen Budget des ALG-II (z.Zt. 384,00 EUR + Miete) bestritten werden. Trotzdem wird verlangt, dass sich ein ALG-II-Empfänger 4 "Eigenbemühungen um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse" bemüht, zuzüglich der Vorschläge des Jobcenters.

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