4
Nov
2010

Kosten für ärztliche Unterweisung

Habe heute eine Rechnung erhalten von der "Leiharbeiterfirma" bei der ich am 15.10. einen Vertrag zum 18.10.10 unterschrieben hatte.
Ich soll 16,10 EUR zur Begleichung der Arztrechnung für die "Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz" bezahlen, da "bis jetzt kein bzw. kein nachhaltiges Arbeitsverhältnis zustande" gekommen ist. Habe noch nicht mal etwas schriftlich bekommen, was der "Unterweisung" ähnlich sein könnte, es wurde nur ein Text rasend schnell (etwas schneller als Dieter-Thomas Heck spricht) vorgelesen.

Hallo?!? Wie heißt es hier so schön? Wo san mer denn? (Wo sind wir hier?)

Wer hat mich denn am 18.10.2010 morgens eine Stunde stehen gelassen?: Genau zwei Mitarbeiter der o. g. Firma. Also zahlen werde ich nichts.

Werde notfalls den neuen Familienanwalt, der sich auch im Vertrags- und Sozialrecht auskennt, einschalten.
buecherdidi - 9. Nov, 06:31

Auf jeden Fall würde ich die Forderung erst einmal der ARGE vorlegen und die Sache schildern.

hwalter104 - 18. Nov, 00:28

Schleifen ...

... lassen, war die Antwort eines ARGE-Mitarbeiters (Herr W.). Denn die ausgestellte Rechnung würde im rechtlichen Sinne keine Rechnung darstellen... - schaun mer mal - Ich warte jetzt bis zum 15.12.2010, wenn ich bis dahin nichts gehört/gelesen habe, so werde ich den ARGE-Mitarbeiter rechtgeben.

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